janitos stationär plus
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Sind Mehrkosten für ein 1-Bett-Zimmer erstattungsfähig? | Erstattungsfähig sind Kosten für die Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer. |
Sind Mehrkosten für ein 2-Bett-Zimmer erstattungsfähig? | Erstattungsfähig sind Kosten für die Unterbringung im 2-Bettzimmer. |
Sind wahlärztliche Behandlungen erstattungsfähig ("Chefarzt")? | Ja, die privatärztliche Behandlung ist erstattungsfähig. |
Leistet der Tarif auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus? | Ja, der Versicherer leistet auch über Höchstsätze derGebührenordnung (GOÄ/GOZ) hinaus. |
Sind privatärztlich durchgeführte ambulante OPs erstattungsfähig? | Privatärztlich durchgeführte ambulante Operationen sind erstattungsfähig. |
Werden Behandlungen in Privatkliniken erstattet? | Ja, der Tarif leistet uneingeschränkt auch in Krankenhäusern, welche nicht nach dem KHEntgG bzw. der BPflV abrechnen. |
Sind Differenzkosten bei Wahl eines anderen Krankenhauses als in ärztl. Einweisung genannt erstattungsfähig? | Ja, die Differenzkosten bei Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses sind erstattungsfähig. |
Sind vor- und nachstationäre Behandlungen erstattungsfähig? | Ja, die Kosten für vor- und nachstationäre Behandlungen sind erstattungsfähig. |
Wird der gesetzl. Eigenanteil (10 € pro Tag, max. 28 Tage) im Krankenhaus erstattet? | Nein, die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen im Krankenhaus sind nicht erstattungsfähig. |
Sind Kosten für eine Begleitperson von Kindern im Krankenhaus erstattungsfähig? | Ersetzt werden 100% der Aufwendungen für Unterkunft und Verpflegung eines Elternteils, wenn dieser als Begleitperson neben einem versicherten Kind, das das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, stationär aufgenommen wird. |
Ist ein Ersatzkrankenhaustagegeld vorgesehen, wenn Wahlleistungen nicht in Anspruch genommen werden? | Bei Nichtinanspruchnahme von Leistungen von die gesonderte Unterkunft werden pro Tag 30 € gezahlt. Bei Verzicht auf privatärztliche Behandlung werden pro Tag 30 € gezahlt. |
Gemischte Krankenanstalten - beinhalten die Bedingungen eine kundenfreundlichere Regelung als die MB/KK? | Ja, für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlung durchführen, werden die tariflichen Leistungen auch dann gewährt, wenn es sich - um eine Notfalleinweisung oder - um das einzige Versorgungskrankenhaus in der Umgebung der versicherten Person handelt, oder - während des Aufenthaltes in der Krankenanstalt eine akute Erkrankung auftritt, die eine medizinisch notwendige stationäre Behandlung erfordert. |
Sind zusätzliche Leistungen für stationäre Kuren vorgesehen? | keine Leistung |
Leistet der Tarif uneingeschränkt (nicht nur nach Unfall o. ä.)? | Dieser Tarif sieht keine Leistungsbeschränkung auf Unfälle oder bestimmte Krankenheiten vor. |
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren? | Der Versicherer verzichtet auch dann auf das ordentliche Kündigungsrecht, wenn bei ihm lediglich eine Krankheitskosten-Teilversicherung besteht. |
Werden im Tarif Alterungsrückstellungen gebildet oder handelt es sich um einen reinen Risikobeitrag? | Nein, in diesem Tarif werden keine Altersrückstellungen gebildet. Es handelt sich somit um einen reinen Risikobeitrag. |
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