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Beitrag |
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Sind Mehrkosten für ein 1-Bett-Zimmer erstattungsfähig? |
Erstattungsfähig sind Kosten für die Unterbringung im 1- oder 2-Bettzimmer |
Sind Mehrkosten für ein 2-Bett-Zimmer erstattungsfähig? |
Erstattungsfähig sind Kosten für die Unterbringung im 2-Bettzimmer. |
Sind wahlärztliche Behandlungen erstattungsfähig ("Chefarzt")? |
Ja, die privatärztliche Behandlung ist erstattungsfähig. |
Leistet der Tarif auch über die Höchstsätze der GOÄ hinaus? |
Ja, der Versicherer leistet auch über Höchstsätze der Gebührenordnung (GOÄ/GOZ) hinaus. |
Sind privatärztlich durchgeführte ambulante OPs erstattungsfähig? |
Ja, ersetzt werden 100% der Aufwendungen für ambulante Operationen im Krankenhaus nach § 115 b SGB V, soweit sie nicht von der GKV zu tragen sind. |
Werden Behandlungen in Privatkliniken erstattet? |
Ja, der Tarif leistet uneingeschränkt auch in Krankenhäusern, welche nicht nach dem KHEntgG bzw. der BPflV abrechnen. |
Sind Differenzkosten bei Wahl eines anderen Krankenhauses als in ärztl. Einweisung genannt erstattungsfähig? |
Ja, die Differenzkosten bei Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses sind erstattungsfähig. |
Sind vor- und nachstationäre Behandlungen erstattungsfähig? |
Ja, die Kosten für vor- und nachstationäre Behandlungen sind erstattungsfähig. |
Wird der gesetzl. Eigenanteil (10 € pro Tag, max. 28 Tage) im Krankenhaus erstattet? |
Nein, die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen im Krankenhaus sind nicht erstattungsfähig. |
Sind Kosten für eine Begleitperson von Kindern im Krankenhaus erstattungsfähig? |
Ersetzt werden 100% der Aufwendungen für vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus nach § 115 a SGB V, soweit sie nicht von der GKV zu tragen sind und das Kind das 14. Lebensjahr nicht vollendet hat. |
Ist ein Ersatzkrankenhaustagegeld vorgesehen, wenn Wahlleistungen nicht in Anspruch genommen werden? |
Werden bei gesondert berechneter Unterbringung im Zweibettzimmer keine zusätzlichen Aufwendungen für ein Einbettzimmer geltend gemacht, wird ein Ersatz-Krankenhaustagegeld in Höhe von 15 € gezahlt.Werden keine zusätzlichen Aufwendungen für die Unterbringung im Ein- und im Zweibettzimmer geltend gemacht, wird ein Ersatz-Krankenhaustagegeld in Höhe von 45 € gezahlt. Werden keine zusätzlichen Aufwendungen für gesondert berechnete ärztliche Leistungen geltend gemacht, wird ein Ersatz-Krankenhaustagegeld in Höhe von 30 € gezahlt. |
Gemischte Krankenanstalten - beinhalten die Bedingungen eine kundenfreundlichere Regelung als die MB/KK? |
Ja, für medizinisch notwendige stationäre Heilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlung durchführen, werden die tariflichen Leistungen auch gewährt. |
Sind zusätzliche Leistungen für stationäre Kuren vorgesehen? |
Bei stationären Kuren im Anschluss an einen stationären Krankenhausaufenthalt wird ein Kurtagegeld in Höhe von 16 € für maximal 28 Tage nach vorheriger Zusage des Versicherers gezahlt. |
Leistet der Tarif uneingeschränkt (nicht
nur nach Unfall o. ä.)? |
Dieser Tarif sieht keine Leistungsbeschränkung auf Unfälle oder bestimmte Krankenheiten vor. |
Verzichtet der Versicherer auf das ordentliche Kündigungsrecht in den ersten 3 Jahren? |
Der Versicherer verzichtet auch dann auf das ordentliche Kündigungsrecht, wenn bei ihm lediglich eine Krankheitskosten-Teilversicherung besteht. |
Werden im Tarif Alterungsrückstellungen gebildet oder handelt es sich um einen reinen Risikobeitrag? |
Nein, in diesem Tarif werden keine Altersrückstellungen gebildet. Es handelt sich somit um einen reinen Risikobeitrag. |
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