Münchener Verein 430: 10, 421: 10, 422: 20, 430B
Die Pflegezusatzversicherung Münchener Verein in der Kombination 430: 10, 421: 10, 422: 20, 430B ist ohne Gesundheitsfragen und selbst bei schweren Erkrankungen noch abschließbar.
Die Highlights
- Keine Gesundheitsprüfung – nur Ausschluss bei wenigen harten Vorerkrankungen
- Möglichkeit der Anwartschaft bei finanzieller Notlage (Arbeitslosigkeit)
- Baukastensystem: den Wünschen des Kunden anpassbarer Schutz durch die flexible Auswahl der Tagessätze und Bausteine
- Beitragsbefreiung ab Pflegestufe 0
- Echte weltweite Deckung ohne Beitragszuschlag
- Umfassendes Assistance-Paket inklusive
- Umstellungsgarantie bei Pflegereform ohne Gesundheitsprüfung und Wartezeiten
Beitragsrechner | |
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Tarif | Münchener Verein 430: 10, 421: 10, 422: 20, 430B |
Antrag anfordern | Antrag kostenfrei anfordern |
Beitrag | € |
Pflege-Bahr (staatliche gefördert) | nein |
Pflegestufe 0 (z. B. Demenz) | 300 € |
Pflegestufe 1 ambulant | 600 |
Pflegestufe 2 ambulant | 1200 € |
Pflegestufe 3 ambulant | 1200 € |
Pflegestufe 1 stationär | 600 € |
Pflegestufe 2 stationär | 1200 € |
Pflegestufe 3 stationär | 1200 € |
Folgende Krankheiten sind im Versicherungsschutz eingeschlossen | siehe Liste unten |
Folgende Krankheiten sind im Versicherungsschutz ausgeschlossen | siehe Liste unten |
Antrag anfordern | Antrag kostenfrei anfordern |
Tarif | Münchener Verein 430: 10, 421: 10, 422: 20, 430B |
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Selbst bei diesen Erkrankungen, Behinderungen oder Beeinträchtigungen können Sie diesen Versicherungsschutz bei uns bekommen
- Adipositas
- Allergien
- Amputationen
- Arthrose
- Asthma
- Bandscheibenschäden
- Bauchspeicheldrüse
- Behinderungen/-Ausweis
- Bewegungseinschränkungen
- Blindheit, Taubheit, Sinnesorgane
- Bluthochdruck
- Bronchitis, chronisch
- Cholesterinerhöhung
- Colitis ulcerosa
- Depressionen
- Epilepsie
- Fettleber
- Fibromyalgie
- Gallensteine
- Geisteskrankheiten
- Gicht
- grauer/grüner Star
- Hautkrebs
- Hepatitis
- Herzinfarkt (ohne Arteriosklerose)
- Herzschrittmacher (ohne Arteriosklerose)
- Inkontinenz
- koronare Herzerkrankungen (ohne Arteriosklerose)
- künstliche Gelenke
- Lähmungen
- Magen-Darm-Geschwür
- Morbus Crohn
- Neurodermitis
- nicht insulinpflichtige Diabetes mellitus
- Nierensteine
- Polyarthritis
- Prostataleiden
- Prothesen
- Psoriasis
- psychische Erkrankungen, wenn nur ambulante Therapie erfolgte
(Angst, Phobie, Depression, Burn-Out, Zwänge) - Rheuma
- Schilddrüsen
- Schlafapnoe
- Stoffwechselstörungen
- Unfallschäden
Es besteht jedoch keine Leistungspflicht, wenn zum Zeitpunkt der Antragsstellung eine der folgenden Krankheiten ärztlich diagnostiziert wurde.
- Amyotrophe Lateralsklerose
- Apallisches Syndrom (Wachkoma)
- Chorea Huntington
- Demenz (Alzheimer, vaskuläre Demenz, demenzielle Entwicklung, kindliche Demenz)
- Insulinpflichtiger Diabetes mellitus
- Down-Syndrom (Trisomie 21)
- Hirnarterienaneurysma
- HIV-Infektion
- Koronarsklerose
- Kreutzfeld-Jacob
- Leberzirrhose
- Multiple Sklerose
- Muskeldystrophie
- Myasthenia gravis
- Niereninsuffizienz
- Parkinson-Krankheit
- Periphere arterielle Verschlusskrankheit
- Psychische Erkrankungen (ausgenommen ambulant behandelte Depression)
(manisch depressive Erkrankung, Anorexia nervosa, Persönlichkeitsstörungen, Bullimie, Schizophrenie, posttraumatische Belastungsstörung) - Querschnittslähmung
- Schlaganfall
- Vorgeburtliche Erkrankungen bei Kindern (z.B. Rötelembryopathie, Zytomegali-Virus, Toxoplasmose, medikamenteninduzierte Schäden, Alkohol-, Drogenmissbrauchschäden)
- Suchterkrankungen (Alkohol, Drogen, Medikamente)
- Bösartige Neubildungen (bösartige Tumore) oder Hirntumor, sofern die Erstdiagnose oder die erneute Diagnose (Rezidiv) innerhalb der letzten drei Jahre vor Antragsstellung erfolgte – wenn ausschließlich Hautkrebs diagnosziert wurde, ist ein Leistungsanspruch nicht ausgeschlossen.