Hallesche KT43

Lücken- und Beitragsberechnung

Lücke: 330 € Im Krankheitsfalle würde diese Einkommenslücke zu ihrem Nettogehalt in Ihrem monatlichen Budget entstehen.

Tagessatz: 11 € Um diese monatliche finanzielle Lücke zu schließen, benötigen Sie eine Krankentagegeld-Versicherung mit diesem Tagessatz.

Beitrag: 3,92 € Abhängig von Ihrem Geburtsjahr und dem enpfohlenen Tagssatz haben wir für Sie den monatlichen Beitrag für den Tarif Hallesche KT43 berechnet.

Tarif Hallesche KT43
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Beitrag
(bei einem empfohlenen Tagessatz von 11 €)
3,92
Arbeitslosigkeit: Versicherungsschutz über MB/KT hinaus ja
Leistung bei Berufsunfähigkeit über MB/KT hinaus ja
Berufsunfähigkeit: KT-Anspruch endet nicht automatisch bei Bezug einer BU-Rente ja
Leistung auch bei Kur-/ Rehamaßnahme eines gesetzlichen Trägers ja
Alkoholgenuss: kein Ausschluss ja
Entziehungsmaßnahmen mitversichert ja
Gemischte Anstalten: schriftliche Zusage nicht generell notwendig ja
Leistung bei Erkrankung eines Kindes nein
Schwangerschaft: Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ja
KT Anspruch innerhalb EU nicht auf stationär Behandlung beschränkt nein
Rückfallerkrankung: Karenzzeiten werden zusammengezählt ja
Leistung bei Teil-Arbeitsunfähigkeit/
Wiedereingliederungsversuch
nein
Erhöhung Tagegeld bei Einkommenserhöhung ohne Gesundheitsprüfung ja
Begrenzung ordentliches Kündigungsrecht (KT ohne PKV-Voll) ja
Beitrag
(bei einem empfohlenen Tagessatz von 11 €)
3,92
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Tarif Hallesche KT43

Die Leistungen des Hallesche KT43 im Detail

Ist das Tagegeld bei Arbeitnehmern auch über Nettogehalt versicherbar?

Ja, Einkommensberechnung für Krankentagegeld: Das versicherbare Nettoeinkommen berechnet sich wie folgt:
Bei Arbeitnehmern: 80 % des Jahresbruttoeinkommens inkl. Sonderzahlungen.

Wird bei Arbeitslosigkeit über MB/KT hinaus geleistet?

Wird die versicherte Person nach Eintritt des Versicherungsfalles arbeitslos, ohne Anspruch auf Leistungen wegen Arbeitslosigkeit zu haben, so verlängert sich die Drei-Monats-Frist des § 15 Buchstabe a) MB/KT 94 auf neun Monate. Dauert die Arbeitslosigkeit länger, so wird nach Ablauf der neun Monate bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit, längstens aber für drei weitere Monate, 50% des versicherten Tagegeldes gezahlt, jedoch höchstens 25 € täglich. Spätestens mit Ablauf dieser Frist endet das Versicherungsverhältnis

Wird bei Berufsunfähigkeit über MB/KT hinaus geleistet?

Ist wegen Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit ein Rentenantrag gestellt und hat der Rentenversicherungsträger über diesen Antrag bis zum Ablauf der Drei-Monats-Frist noch nicht entschieden, so wird im Fall eines bereits eingetretenen Versicherungsfalles das Versicherungsverhältnis nicht beendet; nach Ablauf dieser Frist wird 50% des versicherten Krankentagegeldes, max. 25 € je Tag der Arbeitsunfähigkeit, bis zum Ablauf des Monats gezahlt, in dem die versicherte Person den Rentenbescheid o. den Bescheid über die Ablehnung des Rentenantrags erhält, längstens jedoch für weitere drei Monate. Das Versicherungsverhältnis endet mit Ablauf des Monats, bis zu dem das Krankentagegeld gezahlt worden ist.

Endet der KT-Anspruch endet nicht automatisch bei Bezug einer BU-Rente?

Bei Bezug einer Berufsunfähigkeitsrente endet Leistungsanspruch

Kur/Reha: Leistung auch bei Kur-/Rehamaßnahme gesetzlichen Trägers?

Die Leistungseinschränkung gilt nicht bei stationärer Behandlung in einem Sanatorium, sofern und solange der medizinische Befund eine Arbeitsunfähigkeit begründet und dem Sanatoriumsaufenthalt eine mindestens vierwöchige Arbeitsunfähigkeit unmittelbar vorausgegangen ist. Gleiches gilt bei Rehabilitationsmaßnahmen eines gesetzlichen Rehabilitationsträgers.

Wird auf den Ausschluss wegen Alkoholgenuss verzichtet?

Es besteht keine Einschränkung der Leistungspflicht wegen Krankheiten und Unfallfolgen, die auf eine durch Alkoholgenuß bedingte Bewußtseinsstörung zurückzuführen sind.

Sind Entziehungsmassnahmen mitversichert?

Leistungen werden bei den ersten drei Entziehungsmassnahmen erbracht.

Gemischte Anstalten: schriftl. Zusage nicht generell notwendig

Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlung durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, werden die tariflichen Leistungen nur dann erbracht, wenn der Versicherer diese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat.
Zusage ist nicht erforderlich bei:

  • Notfallbehandlung
  • Einziges geeignetes Krankenhaus am Wohnsitz
  • Zugesagter AHB

Wird auch bei Arbeitsunfähigkeit wg. Schwangerschaft geleistet?

Leistungspflicht besteht auch bei Arbeitsunfähigkeit ausschließlich wegen Schwangerschaft, ferner wegen Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt und Entbindung. Ausgenommen ist der Zeitraum während der gesetzlichen Beschäftigungsverbote für werdende Mütter und Wöchnerinnen in einem Arbeitsverhältnis (Mutterschutz). Diese Fristen gelten sinngemäß auch für selbstständig Tätige.

Werden Karenzzeiten bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit zusammengezählt?

Wenn die versicherte Person innerhalb von 6 Monaten nach dem Ende einer Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Krankheit oder Unfallfolge erneut arbeitsunfähig wird, rechnen wir die Zeiten der vorherigen Arbeitsunfähigkeit wegen der gleichen Krankheit oder Unfallfolge, die in den letzten 12 Monaten vor Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit nachgewiesen worden sind, auf die Karenzzeit an.

Leistet der Versicherer auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit/Wiedereingliederungsversuch?

Bei Teil-Arbeitsunfähigkeit besteht keine Leistungspflicht aus diesem Tarif.

Ist eine Erhöhung des Tagegeldes ohne Gesundheitsprüfung bei Einkommenserhöhung möglich?

Erhöht sich das Nettoeinkommen aus der beruflichen Tätigkeit, so kann das Krankentagegeld im Verhältnis der Steigerung des Nettoeinkommens auf Antrag höher versichert werden. Verkürzt sich bei Arbeitnehmern die Dauer des Anspruchs auf Fortzahlung des Entgelts im Falle der Arbeitsunfähigkeit, so kann Versicherungsschutz in einer Tarifstufe mit entsprechend kürzerer Karenzzeit beantragt werden.

Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht, wenn keine Krankenvollversicherung bei ihm besteht?

Ja, der Versicherer verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht.