Barmenia T42+

Lücken- und Beitragsberechnung

Lücke: 330 € Im Krankheitsfalle würde diese Einkommenslücke zu ihrem Nettogehalt in Ihrem monatlichen Budget entstehen.

Tagessatz: 11 € Um diese monatliche finanzielle Lücke zu schließen, benötigen Sie eine Krankentagegeld-Versicherung mit diesem Tagessatz.

Beitrag: 4,62 € Abhängig von Ihrem Geburtsjahr und dem enpfohlenen Tagssatz haben wir für Sie den monatlichen Beitrag für den Tarif Barmenia T42+ berechnet.

Tarif Barmenia T42+
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Beitrag
(bei einem empfohlenen Tagessatz von 11 €)
4,62
Arbeitslosigkeit: Versicherungsschutz über MB/KT hinaus ja
Leistung bei Berufsunfähigkeit über MB/KT hinaus ja
Berufsunfähigkeit: KT-Anspruch endet nicht automatisch bei Bezug einer BU-Rente ja
Leistung auch bei Kur-/ Rehamaßnahme eines gesetzlichen Trägers ja
Alkoholgenuss: kein Ausschluss ja
Entziehungsmaßnahmen mitversichert ja
Gemischte Anstalten: schriftliche Zusage nicht generell notwendig ja
Leistung bei Erkrankung eines Kindes nein
Schwangerschaft: Leistung bei Arbeitsunfähigkeit ja
KT Anspruch innerhalb EU nicht auf stationär Behandlung beschränkt ja
Rückfallerkrankung: Karenzzeiten werden zusammengezählt ja
Leistung bei Teil-Arbeitsunfähigkeit/
Wiedereingliederungsversuch
nein
Erhöhung Tagegeld bei Einkommenserhöhung ohne Gesundheitsprüfung ja
Begrenzung ordentliches Kündigungsrecht (KT ohne PKV-Voll) ja
Beitrag
(bei einem empfohlenen Tagessatz von 11 €)
4,62
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Tarif Barmenia T42+

Die Leistungen des Barmenia T42+ im Detail

Ist das Tagegeld bei Arbeitnehmern auch über Nettogehalt versicherbar?

Das Krankentagegeld darf zusammen mit sonstigen Krankentage- und Krankengeldern das auf den Kalendertag umgerechnete, aus der beruflichen Tätigkeit herrührende Nettoeinkommen nicht übersteigen. Maßgebend für die Berechnung des Nettoeinkommens ist das Nettoeinkommen bei Antragstellung bzw. bei Eintritt der Arbeitsunfähigkeit

Wird bei Arbeitslosigkeit über MB/KT hinaus geleistet?

Wird die versicherte Person nach Eintritt des Versicherungsfalls arbeitslos, ohne Anspruch auf gesetzliche Leistungen wegen Arbeitslosigkeit zu haben, endet das Versicherungsverhältnis spätestens mit Ablauf des sechsten Monats nach Eintritt der Arbeitslosigkeit. Wird die versicherte Person arbeitslos und hat grundsätzlich Anspruch auf gesetzliche Leistungen, endet das Versicherungsverhältnis nicht, es erfolgt jedoch eine Herabstufung des Tagessatzes (für gekürzten Satz kann eine Anwartschaft vereinbart werden). Das Versicherungsverhältnis endet erst, wenn feststeht, dass die betroffene versicherte Person eine neue Tätigkeit nicht mehr aufnehmen will oder auf Grund objektiver Umstände feststeht, dass die Arbeitssuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird.

Wird bei Berufsunfähigkeit über MB/KT hinaus geleistet?

Das Versicherungsverhältnis endet hinsichtlich der betroffenen versicherten Personen mit Eintritt der Berufsunfähigkeit. Berufsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person nach medizinischem Befund im bisher ausgeübten Beruf auf nicht absehbare Zeit mehr als 50% erwerbsunfähig ist. Besteht jedoch zu diesem Zeitpunkt in einem bereits eingetretenen Versicherungsfall Arbeitsunfähigkeit, so endet das Versicherungsverhältnis spätestens aber sechs Monate nach Eintritt der Berufsunfähigkeit

Endet der KT-Anspruch endet nicht automatisch bei Bezug einer BU-Rente?

Ja, der Tarif sieht keine Einschränkung vor.

Kur/Reha: Leistung auch bei Kur-/Rehamaßnahme gesetzlichen Trägers?

Bei einer Kur- und Sanatoriumsbehandlung oder einer Rehabilitationsmaßnahme eines gesetzlichen Rehabilitationsträgers wird geleistet, sofern vollständige Arbeitsunfähigkeit mindestens 14 Tage vor der Kur- und Sanatoriumsbehandlung bzw. der Rehabilitationsmaßnahme bestand. Zum Ausgleich eines Einkommensausfalls erbrachte Zahlungen eines Rehabilitationsträgers werden auf das Krankentagegeld angerechnet.

Wird auf den Ausschluss wegen Alkoholgenuss verzichtet?

Es besteht keine Einschränkung der Leistungspflicht wegen Krankheiten und Unfallfolgen, die auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind. Das Krankentagegeld wird auch bei Arbeitsunfähigkeit auf Grund der insgesamt ersten drei ambulanten oder stationären Entziehungsmaßnahmen (auch wg. nicht stoffgebundener Suchterkrankungen) gezahlt – zu 80%, wenn Erfolgsaussichten bestehen und wenn und soweit kein anderer Kostenträger leistungspflichtig ist.

Sind Entziehungsmassnahmen mitversichert?

Leistungen werden bei den ersten drei Entziehungsmassnahmen erbracht.

Gemischte Anstalten – schriftl. Zusage nicht generell notwendig

Bei medizinisch notwendiger stationärer Heilbehandlung in Krankenanstalten, die auch Kuren bzw. Sanatoriumsbehandlung durchführen oder Rekonvaleszenten aufnehmen, werden die tariflichen Leistungen nur dann erbracht, wenn der Versicherer diese vor Beginn der Behandlung schriftlich zugesagt hat Zusage ist nicht erforderlich bei:

  • med. notw. Heilbehandlung
  • Notfallbehandlung
  • Akute Behandlung während Aufenthalt

Wird auch bei Arbeitsunfähigkeit wg. Schwangerschaft geleistet?

Die Einschränkung der Leistungspflicht bei Arbeitsunfähigkeit ausschließlich wegen Schwangerschaft, Schwangerschaftsabbruch und Fehlgeburt findet außerhalb der Mutterschutzfristen keine Anwendung. Dies gilt sinngemäß auch für selbstständig Tätige.

Werden Karenzzeiten bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit zusammengezählt?

Wird innerhalb von sechs Monaten nach dem Ende einer Arbeitsunfähigkeit eine erneute Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Krankheit oder Unfallfolge ärztlich festgestellt, so werden die in den letzten zwölf Monaten vor Beginn der erneuten Arbeitsunfähigkeit nachgewiesenen Arbeitsunfähigkeitszeiten wegen dieser Krankheit oder Unfallfolge auf die Karenzzeit angerechnet.

Leistet der Versicherer auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit/Wiedereingliederungsversuch?

Bei Teil-Arbeitsunfähigkeit besteht keine Leistungspflicht aus diesem Tarif.

Ist eine Erhöhung des Tagegeldes ohne Gesundheitsprüfung bei Einkommenserhöhung möglich?

Der Versicherungsnehmer kann bei einer Erhöhung des Nettoeinkommens aus beruflicher Tätigkeit eine entsprechende Erhöhung des Krankentagegeldes beantragen. Der Versicherungsschutz kann insoweit angepasst werden, dass maximal die Erhöhungen des Nettoeinkommens der dem Anpassungszeitpunkt vorausgegangenen zwei Jahre ausgeglichen werden.
Der Versicherer wird ferner dem Versicherungsnehmer von Zeit zu Zeit eine Erhöhung des versicherten Krankentagegeldes ohne Gesundheitsprüfung entsprechend der allgemeinen Einkommensentwicklung zum Ausgleich eines veränderten Nettoeinkommens anbieten.

Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht, wenn keine Krankenvollversicherung bei ihm besteht?

Ja, der Versicherer verzichtet auf sein ordentliches Kündigungsrecht