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Heilpraktiker | Heilpraktiker erstattungsfähig? | ja |
Wie hoch sind Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig? (%) | 90% bis 1.800 € Behandlungen durch Heilpraktiker werden zu 90% erstattet. Hinweis: Aufwendungen für psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen sind nicht erstattungsfähig.Heilpraktikerleistungen einschließlich Heilmittel, angeordneter Laborleistungen und verordneter Arznei- und Verbandsmittel werden bis insgesamt (incl. Naturheilkunde/ außerschulmedizinische Verfahren durch Ärzte + Osteopathie) 1.800 € innerhalb von zwei Kalenderjahren erstattet. Osteopathische Behandlungen durch einen zur osteopathischen Leistungserbringung berechtigten Physiotherapeuten, wenn die Behandlung auf einem Privatrezept ärztlich verordet wurde - zu 90% bis ingesamt (incl.Heilpraktikerleistungen, Naturheilkunde/außerschulmedizinische Verfahren durch Ärzte) 1.800 € innerhalb von zwei Kalenderjahren |
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Wie hoch sind Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig? (€) | 90% bis 1.800 € Behandlungen durch Heilpraktiker werden zu 90% erstattet. Hinweis: Aufwendungen für psychiatrische und psychotherapeutische Behandlungen sind nicht erstattungsfähig.Heilpraktikerleistungen einschließlich Heilmittel, angeordneter Laborleistungen und verordneter Arznei- und Verbandsmittel werden bis insgesamt (incl. Naturheilkunde/ außerschulmedizinische Verfahren durch Ärzte + Osteopathie) 1.800 € innerhalb von zwei Kalenderjahren erstattet. Osteopathische Behandlungen durch einen zur osteopathischen Leistungserbringung berechtigten Physiotherapeuten, wenn die Behandlung auf einem Privatrezept ärztlich verordet wurde - zu 90% bis ingesamt (incl.Heilpraktikerleistungen, Naturheilkunde/außerschulmedizinische Verfahren durch Ärzte) 1.800 € innerhalb von zwei Kalenderjahren |
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Sind alternative Heilmethoden neben Hufeland erstattungsfähig? | ja Erstattungsfähig sind ambulante Untersuchungen und Behandlungen durch Heilpraktiker nach Methoden der Naturheilkunde und nach außerschulmedizinischen Methoden - insbesondere nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und dem Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtlinien (Hufeland-Verzeichnis). |
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Sind Naturheilverfahren auch durch Ärzte erstattungsfähig? | ja Erstattet werden ambulante Untersuchungen und Behandlungen durch Ärzte nach Methoden der Naturheilkunde und nach außerschulmedizinischen Methoden einschließlich der in diesem Rahmen erbrachten Heilmittel,angeordneten Laborleistungen und verordneten Arznei- und Verbandsmittel - insbesondere nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtlinien, zu 90% bis insgesamt (incl. Heilpraktikerleistungen und Osteopathie) 1.800 € innerhalb von zwei Kalenderjahren. |
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Sind Heilpraktikerleistungen mind. bis Höchstsatz GebüH. erstattungsfähig? | ja Heilpraktikerleistungen sind im Rahmen des GebüH. erstattungsfähig. |
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Sehhilfen | Sind Sehhilfen erstattungsfähig? | ja |
Wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen? (%) | 100% bis 150 € Sehhilfen (Brillen einschließlich Gläser, Kontaktlinsen) sind zu 100% erstattungsfähig. |
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Wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen? (€) | 100% bis 300 € Sehhilfen sind bis 300 € erstattungsfähig. |
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Erneuerung des Anspruchs | alle 24 Monate Erneuter Anspruch auf Erstattung alle zwei Kalenderjahre. |
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Sind LASIK-Behandlungen erstattungsfähig? | ja Aufwendungen für Operationen zur Behebung von Fehlsichtigkeit (Maßnahmen der refraktiven Chirurgie (z. B. LASIK-Operationen, Femto-LASIK-Behandlungen, LASEK/PRK-Operationen, Clear-Lens-Exchange)) einschließlich Vor- und Nachuntersuchungen sind erstattungsfähig. Erstattet werden 100% - bis 750 € für beide Augen nach Ablauf des 2. Versicherungsjahres oder - bis 1.500 € für beide Augen nach Ablauf des 4. Versicherungsjahres. |
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Vorsorge | Ist Vorsorge erstattungsfähig? | ja |
Bis zu welchem Betrag sind Vorsorgeuntersuchungen mind. erstattungsfähig? | 100% bis 375 € Vorsorgeuntersuchungen werden (nach evtl. GKV-Vorleistung) zu 100% bis insgesamt (incl. Schutzimpfungen) 375 € innerhalb von zwei Kalenderjahren erstattet. |
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Welche Vorsorgeuntersuchungen sind erstattungsfähig? | 100% bis 375 € Ambulante Vorsorgeuntersuchungen durch Ärzte sind erstattungsfähig, hierzu gehören z. B.: Gesundheits-Check-up, Manager-Check-up, Augenvorsorge, erweiterte Laborwerte, Knochendichtemessung, urologische Krebsvorsorge, Darmspiegelung, Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten nach gesetzlich eingeführten Programmen (gezielte Vorsorgeuntersuchungen) ohne Altersbegrenzungen und ohne festgelegte Zeitabstände, Kinder- und Jugendlichenvorsorge. Ärztliche Leistungen und Impfstoff im Rahmen von Schutzimpfungen (z. B. Schutzimpfungen nach Empfehlung der Ständigen Impfkommission beim Robert Koch-Institut (STIKO), Hepatitisschutzimpfungen, Reiseschutzimpfungen, FSME-Schutzimpfungen (Zeckenschutzimpfungen), Grippeschutzimpfungen) - zu 100% bis ingesamt (incl. Vorsorgeuntersuchungen) 375 € innerhalb von zwei Kalenderjahren. |
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Zuzahlung GKV | Zuzahlung GKV | ja |
Sind Kosten für Arznei-/Heilmittel erstattungsfähig? | nein Zuzahlungen sind nicht erstattungsfähig. |
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Sind Kosten für Hilfsmittel erstattungsfähig? | nein Zuzahlungen sind nicht erstattungsfähig. |
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Sind Kosten für IGeL-Leistungen erstattungsfähig? | ja IGeL-Leistungen werden im Rahmen der erstattungsfähigen Vorsorgeuntersuchungen übernommen (zu 100% bis insgesamt (incl. Schutzimpfungen) 375 € innerhalb von zwei Kalenderjahren). |
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Zuzahlungen GKV - sonstiges? | nein | |
Auslandskrankenversicherung | Ist ein Auslandskrankenschutz enthalten? | nein |
Wird bei einer Erkrankung im Ausland auch über die vereinbarte Dauer geleistet? | nein | |
Ist der medizin. notwendige Rücktransport aus dem Ausland versichert? | nein | |
Ist die Überführung aus dem Ausland erstattungsfähig? | nein | |
Ist die Bestattung im Ausland erstattungsfähig? | nein | |
weitere Kriterien | Sind Differenzkosten bei Wahl anderes Krankenhaus in ärztl. Einweisung genannt erstattungsfähig? | nein |
Ist eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit vorgesehen? | nein | |
Altersrückstellungen | nein | |
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