UKV VorsorgePRIVAT

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Tarif UKV VorsorgePRIVAT
Beitrag 17,45
Erstattung der Vorsorgeuntersuchungen 100%
bis 500 € p.a.
Im ersten Kalenderjahr ist die Erstattung auf 200 €,
in den beiden ersten Kalenderjahren zusammen auf 500 € begrenzt.

Sonstiges:
Erstattet werden Brillen/Sehhilfen zu 80% (max. 500 € in 2 Kalenderjahren) und 100% (max 1.500 €) für LASIK
Altersrückstellungen nein
Wartezeiten keine Wartezeiten
nur zwei Gesundheitsfragen
Antrag anfordern kostenfrei anfordern

UKV VorsorgePRIVAT

Welche Vorsorgeuntersuchungen sind erstattungsfähig?

  • ambulante ärztliche Vorsorgeuntersuchungen: bis 500 € p. a. (begrenztere Erstattung in den ersten beiden Kalenderjahren (KJ))
  • Schutzimpfungen (auch Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxe): bis 300 € in zwei KJ
  • Brillen, Kontaktlinsen: 80% bis 400 € in zwei KJ
  • Refraktive Chirurgien (z. B. LASIK): bis 1.500 € während gesamter Vertragslaufzeit (1. KJ – max. 200 €, ersten zwei KJ – max. 500 €)
  • Hörhilfen einschl. Otoplastik: 80% bis zu einem nach GKV-Vorleistung verbleibenden Rechnungsbetrag von 1.000 € in fünf Kalenderjahren
    2 Gesundheitsfragen im Antrag:
  • bei “Sehschwäche”: Beitragsaufschlag von 4 €, wenn eine Sehhilfe getragen wird/erforderlich ist
  • bei “Schwerhörigkeit oder Gehörlosigkeit”: Leistungsausschluss für Hörhilfen

Bis zu welchem Betrag sind Vorsorgeuntersuchungen mind. erstattungsfähig?

Bis bis 500 € p. a. Im ersten Kalenderjahr ist die Erstattung auf 200 €, in den beiden ersten Kalenderjahren zusammen auf 500 € begrenzt.

Sonstige ambulante Leistungen

  • ärztlich verordnete Hörhilfen einschl. Otoplastik sowie Reparaturen – zu 80% bis zu einem nach GKV-Vorleistung verbleibenden Rechnungsbetrag von 1.000 € in fünf Kalenderjahren. Betriebskosten, z. B. Batterien, sowie Reinigungsmittel sind nicht erstattungsfähig.
  • ärztliche Behandlungen einschl. Arzneimittel für Schutzimpfungen (auch Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxe) – zu 100% bis zu insgesamt 300 € in zwei Kalenderjahren.
  • Brillen und Kontaktlinsen sowie Reparaturen werden zu 80% bis 500 € alle 2 Jahre erstattet. Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich.
    Hinweis: Beitragsaufschlag von 4 €, wenn eine Sehhilfe getragen wird/erforderlich ist.
  • Ersetzt werden 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für refraktive Chirurgien (z. B. LASIK, Clear-Lens-Exchange) einschließlich Vor- und Nachuntersuchungen bis zu insgesamt 1.500 € in der Vertragslaufzeit.