UKV VorsorgePRIVAT + NaturPRIVAT

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Beitrag 34,38
Heilpraktiker Heilpraktiker erstattungsfähig? ja
Wie hoch sind Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig? (%) 80%
bis 1.000 €
Heilpraktikerleistungen einschließlich der in diesem Zusammenhang verordneten Arznei- und Verbandmittel und der (im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und im Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen („Hufeland-Verzeichnis“) aufgeführten) Heilmittel werden zu 80% erstattet.
Heilmittel, die im Rahmen einer Maßnahme verordnet werden, die unter die Leistungspflicht der GKV fällt, sind nicht erstattungsfähig. Hinweis: Psychotherapie ist nicht erstattungsfähig
Wie hoch sind Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig? (€) 80%
bis 1.000 €
Heilpraktikerleistungen werden bis insgesamt (incl. ärztl. Leistungen, s. Punkt Naturheilverfahren/Hufelandverzeichnis durch Ärzte) 1.000 EUR p. a. erstattet.
Hinweis: Im ersten Kalenderjahr ist die Erstattung auf insgesamt 500 € und in den ersten beiden Kalenderjahren auf insgesamt 1.000 € begrenzt.
Sind alternative Heilmethoden neben Hufeland erstattungsfähig? ja
Erstattungsfähig sind die im GebüH bzw. Hufeland-Verzeichnis aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (naturheilkundliche und alternative Heilmethoden).
Sind Naturheilverfahren auch durch Ärzte erstattungsfähig? ja
Erstattungsfähig sind die im Hufeland-Verzeichnis aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (naturheilkundliche und alternative Heilmethoden) einschließlich der in diesem Zusammenhang verordneten
Arznei- und Verbandmittel und der im Hufeland-Verzeichnis aufgeführten Heilmittel (außer die, die im Rahmen einer Maßnahme verordnet werden, die unter die Leistungspflicht der GKV fällt) - bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte. Erstattet werden insgesamt (incl. Heilpraktikerleistungen) 1.000 € p.a. (im ersten Kalenderjahr Begrenzung auf insgesamt 500 € und in den ersten beiden Kalenderjahren auf insgesamt 1.000 €).
Sind Heilpraktikerleistungen mind. bis Höchstsatz GebüH. erstattungsfähig? ja
Heilpraktikerleistungen sind im Rahmen des GebüH erstattungsfähig.
Sehhilfen Sind Sehhilfen erstattungsfähig? ja
Wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen? (%) 80%
bis 400 €
Brillen und Kontaktlinsen sowie Reparaturen werden zu 80% erstattet. Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich.
Hinweis: Beitragsaufschlag von 4 €, wenn eine Sehhilfe getragen wird/erforderlich ist.
Wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen? (€) 80%
bis 400 €
Brillen und Kontaktlinsen (einschl. Reparaturen) werden bis 400 € erstattet.
Erneuerung des Anspruchs alle 12 Monate
Sehhilfen sind - unabhängig von der Änderung der Fehlsichtigkeit - innerhalb von zwei Kalenderjahren erstattungsfähig.
Sind LASIK-Behandlungen erstattungsfähig? ja
Ersetzt werden 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für refraktive Chirurgien (z. B. LASIK, Clear-Lens-Exchange) einschließlich Vor- und Nachuntersuchungen bis zu insgesamt 1.500 € in der Vertragslaufzeit.
Im ersten Kalenderjahr ist die Erstattung auf 200 €, in den beiden ersten Kalenderjahren zusammen auf 500 € begrenzt.
Vorsorge Ist Vorsorge erstattungsfähig? ja
Bis zu welchem Betrag sind Vorsorgeuntersuchungen mind. erstattungsfähig? 100%
bis 500 €
Vorsorgeuntersuchungen werden bis 500 € pro Kalenderjahr erstattet.
Hinweis: Im ersten Kalenderjahr ist die Erstattung auf 200 €, in den beiden ersten Kalenderjahren zusammen auf 500 € begrenzt.
Welche Vorsorgeuntersuchungen sind erstattungsfähig? ja
Ersetzt werden 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten durch Ärzte - bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte.
Zuzahlung GKV Zuzahlung GKV ja
Sind Kosten für Arznei-/Heilmittel erstattungsfähig? nein
Sind Kosten für Hilfsmittel erstattungsfähig? ja
VorsorgePRIVAT:
Erstattet werden auch ärztlich verordnete Hörhilfen einschl. Otoplastik sowie Reparaturen - zu 80% bis zu einem nach GKV-Vorleistung verbleibenden Rechnungsbetrag von 1.000 € in fünf Kalenderjahren. Betriebskosten, z. B. Batterien, sowie Reinigungsmittel sind nicht erstattungsfähig.
Sind Kosten für IGeL-Leistungen erstattungsfähig? nein
Zuzahlungen GKV - sonstiges? ja
ärztliche Behandlungen einschl. Arzneimittel für Schutzimpfungen (auch Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxe) - zu 100% bis zu insgesamt 300 € in zwei Kalenderjahren
Auslandskranken­versicherung Ist ein Auslandskrankenschutz enthalten? nein
Wird bei einer Erkrankung im Ausland auch über die vereinbarte Dauer geleistet? nein
Ist der medizin. notwendige Rücktransport aus dem Ausland versichert? nein
Ist die Überführung aus dem Ausland erstattungsfähig? nein
Ist die Bestattung im Ausland erstattungsfähig? nein
weitere Kriterien Sind Differenzkosten bei Wahl anderes Krankenhaus in ärztl. Einweisung genannt erstattungsfähig? nein
Ist eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit vorgesehen? nein
Altersrückstellungen nein
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