UKV VorsorgePRIVAT + NaturPRIVAT
Beitragsrechner | ||
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Tarif | UKV VorsorgePRIVAT + NaturPRIVAT | |
Antrag anfordern | kostenfrei anfordern | |
Beitrag | ||
Heilpraktiker | Heilpraktiker erstattungsfähig? | ja |
Wie hoch sind Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig? (%) | 80% bis 1.000 € Heilpraktikerleistungen einschließlich der in diesem Zusammenhang verordneten Arznei- und Verbandmittel und der (im Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) und im Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen („Hufeland-Verzeichnis“) aufgeführten) Heilmittel werden zu 80% erstattet. Heilmittel, die im Rahmen einer Maßnahme verordnet werden, die unter die Leistungspflicht der GKV fällt, sind nicht erstattungsfähig. Hinweis: Psychotherapie ist nicht erstattungsfähig |
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Wie hoch sind Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig? (€) | 80% bis 1.000 € Heilpraktikerleistungen werden bis insgesamt (incl. ärztl. Leistungen, s. Punkt Naturheilverfahren/Hufelandverzeichnis durch Ärzte) 1.000 EUR p. a. erstattet. Hinweis: Im ersten Kalenderjahr ist die Erstattung auf insgesamt 500 € und in den ersten beiden Kalenderjahren auf insgesamt 1.000 € begrenzt. |
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Sind alternative Heilmethoden neben Hufeland erstattungsfähig? | ja Erstattungsfähig sind die im GebüH bzw. Hufeland-Verzeichnis aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (naturheilkundliche und alternative Heilmethoden). |
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Sind Naturheilverfahren auch durch Ärzte erstattungsfähig? | ja Erstattungsfähig sind die im Hufeland-Verzeichnis aufgeführten Untersuchungs- und Behandlungsmethoden (naturheilkundliche und alternative Heilmethoden) einschließlich der in diesem Zusammenhang verordneten Arznei- und Verbandmittel und der im Hufeland-Verzeichnis aufgeführten Heilmittel (außer die, die im Rahmen einer Maßnahme verordnet werden, die unter die Leistungspflicht der GKV fällt) - bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte. Erstattet werden insgesamt (incl. Heilpraktikerleistungen) 1.000 € p.a. (im ersten Kalenderjahr Begrenzung auf insgesamt 500 € und in den ersten beiden Kalenderjahren auf insgesamt 1.000 €). |
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Sind Heilpraktikerleistungen mind. bis Höchstsatz GebüH. erstattungsfähig? | ja Heilpraktikerleistungen sind im Rahmen des GebüH erstattungsfähig. |
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Sehhilfen | Sind Sehhilfen erstattungsfähig? | ja |
Wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen? (%) | 80% bis 400 € Brillen und Kontaktlinsen sowie Reparaturen werden zu 80% erstattet. Eine ärztliche Verordnung ist nicht erforderlich. Hinweis: Beitragsaufschlag von 4 €, wenn eine Sehhilfe getragen wird/erforderlich ist. |
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Wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen? (€) | 80% bis 400 € Brillen und Kontaktlinsen (einschl. Reparaturen) werden bis 400 € erstattet. |
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Erneuerung des Anspruchs | alle 12 Monate Sehhilfen sind - unabhängig von der Änderung der Fehlsichtigkeit - innerhalb von zwei Kalenderjahren erstattungsfähig. |
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Sind LASIK-Behandlungen erstattungsfähig? | ja Ersetzt werden 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für refraktive Chirurgien (z. B. LASIK, Clear-Lens-Exchange) einschließlich Vor- und Nachuntersuchungen bis zu insgesamt 1.500 € in der Vertragslaufzeit. Im ersten Kalenderjahr ist die Erstattung auf 200 €, in den beiden ersten Kalenderjahren zusammen auf 500 € begrenzt. |
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Vorsorge | Ist Vorsorge erstattungsfähig? | ja |
Bis zu welchem Betrag sind Vorsorgeuntersuchungen mind. erstattungsfähig? | 100% bis 500 € Vorsorgeuntersuchungen werden bis 500 € pro Kalenderjahr erstattet. Hinweis: Im ersten Kalenderjahr ist die Erstattung auf 200 €, in den beiden ersten Kalenderjahren zusammen auf 500 € begrenzt. |
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Welche Vorsorgeuntersuchungen sind erstattungsfähig? | ja Ersetzt werden 100% der erstattungsfähigen Aufwendungen für ambulante Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten durch Ärzte - bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte. |
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Zuzahlung GKV | Zuzahlung GKV | ja |
Sind Kosten für Arznei-/Heilmittel erstattungsfähig? | nein | |
Sind Kosten für Hilfsmittel erstattungsfähig? | ja VorsorgePRIVAT: Erstattet werden auch ärztlich verordnete Hörhilfen einschl. Otoplastik sowie Reparaturen - zu 80% bis zu einem nach GKV-Vorleistung verbleibenden Rechnungsbetrag von 1.000 € in fünf Kalenderjahren. Betriebskosten, z. B. Batterien, sowie Reinigungsmittel sind nicht erstattungsfähig. |
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Sind Kosten für IGeL-Leistungen erstattungsfähig? | nein | |
Zuzahlungen GKV - sonstiges? | ja ärztliche Behandlungen einschl. Arzneimittel für Schutzimpfungen (auch Reiseschutzimpfungen und Malariaprophylaxe) - zu 100% bis zu insgesamt 300 € in zwei Kalenderjahren |
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Auslandskrankenversicherung | Ist ein Auslandskrankenschutz enthalten? | nein |
Wird bei einer Erkrankung im Ausland auch über die vereinbarte Dauer geleistet? | nein | |
Ist der medizin. notwendige Rücktransport aus dem Ausland versichert? | nein | |
Ist die Überführung aus dem Ausland erstattungsfähig? | nein | |
Ist die Bestattung im Ausland erstattungsfähig? | nein | |
weitere Kriterien | Sind Differenzkosten bei Wahl anderes Krankenhaus in ärztl. Einweisung genannt erstattungsfähig? | nein |
Ist eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit vorgesehen? | nein | |
Altersrückstellungen | nein | |
Beitrag | ||
Antrag anfordern | kostenfrei anfordern | |
Tarif | UKV VorsorgePRIVAT + NaturPRIVAT |