Münchener Verein Deutsche AmbulantVersicherung Premium
(Tarif 172 + 173 + 178)
Beitragsrechner | ||
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Tarif | Münchener Verein DAV Premium (172+173+178) | |
Antrag anfordern | kostenfrei anfordern | |
Beitrag | ||
Heilpraktiker | Heilpraktiker erstattungsfähig? | ja |
Wie hoch sind Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig? (%) | 85% max. 1.000 € Heilpraktikerleistungen werden zu 85% erstattet. |
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Wie hoch sind Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig? (€) | ja Heilpraktikerleistungen werden, soweit sie die Vorleistung der GKV oder der Heilfürsorge einschließlich Beihilfe übersteigen, bis insgesamt (incl. Naturheilverfahren durch Ärzte) 1.000 € pro Versicherungsjahr erstattet. |
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Sind alternative Heilmethoden neben Hufeland erstattungsfähig? | ja Erstattungsfähig sind Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und im Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen aufgeführt sind und die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel. |
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Sind Naturheilverfahren auch durch Ärzte erstattungsfähig? | ja Es sind Naturheilverfahren erstattungsfähig, die vom Heilpraktiker durchgeführt werden und nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH) abgerechnet werden können. Vom Arzt durchgeführte Naturheilverfahren sind immer im tariflichen Umfang erstattungsfähig, wenn sie zu den genannten Leistungen des Hufeland-Leistungsverzeichnisses aufgeführt sind. Sofern eine Leistung aus dem Hufeland-Leistungsverzeichnis vom Kunden gewünscht ist, die nicht in den Tarifbedingungen aufgeführt ist (z.B. Ayurveda, Sauerstofftherapie, Umweltmedizin), wird die Erstattungsfähigkeit im Einzelfall durch die Münchener Verein Krankenversicherung a.G. geprüft. |
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Sind Heilpraktikerleistungen mind. bis Höchstsatz GebüH. erstattungsfähig? | ja Heilpraktikerleistungen sind bis zum Höchstsatz des gültigen Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker erstattungsfähig. |
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Sehhilfen | Sind Sehhilfen erstattungsfähig? | ja |
Wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen? (%) | 100% bis 400 € innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren. |
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Wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen? (€) | 100% bis 400 € innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren. |
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Erneuerung des Anspruchs | alle 24 Monate Erneuter Anspruch für die Erstattung von Sehhilfen alle 24 Monate |
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Sind LASIK-Behandlungen erstattungsfähig? | ja 100%, max. 800 € je Auge Für Operationen am Auge zur Behebung einer Fehlsichtigkeit, wie z.B. LASIK, LASEK, Operationen zur Einsetzung einer künstlichen Linse. Für ärztliche Leistungen sowie die mit diesen im Zusammenhang stehenden verordneten Arznei- und Verbandsmittel und eingestzten Implantaten (z.B. Intraokularlinsen) Ein erneuter Anspruch entsteht fünf Jahre nach der Augen-OP. |
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Vorsorge | Ist Vorsorge erstattungsfähig? | ja |
Bis zu welchem Betrag sind Vorsorgeuntersuchungen mind. erstattungsfähig? | 100% bis 1.000 € 100%, max. 1.000 € innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren, Unabhängig von Altersgrenzen und Zeitabständen, Bis zu 250 € im 1. Versicherungsjahr, Bis zu 500 € im 1.-2. Versicherungsjahr, Ab dem 3. Versicherungsjahr entfällt die Summenbegrenzung |
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Welche Vorsorgeuntersuchungen sind erstattungsfähig? | ja Erstattungsfähig sind die Kosten für von Ärzten erbrachte 1. Vorsorgeuntersuchungen: Geleistet wird für Vorsorgeuntersuchungen unabhängig von Altersgrenzen oder Zeitabständen in der GKV. Zu den Vorsorgeuntersuchungen zählen etwa die Kosten für Untersuchungen in der Schwangerschaft, Kinder- und Jugendlichenvorsorgeuntersuchungen, Untersuchungen zur Früherkennung von Krebserkrankungen, Gesundheitsuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten. 2.Schutzimpfungen (Impfberatung, Impfung, Impfstoffe); 3.Malariaprophylaxe. 4. die Kosten für Präventionsmaßnahmen, sofern die GKV für diese eine Leistung erbringt. Maßnahmen zur Prävention sind zum Beispiel Stressbewältigungs- und Entspannungskurse, Ernährungsberatung, Raucherentwöhnung. |
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Zuzahlung GKV | Zuzahlung GKV | ja |
Sind Kosten für Arznei-/Heilmittel erstattungsfähig? | 100% bis 800 € 100% Erstattung für von Ärzten verordnete Hilfsmittel, sofern die GKV eine Vorleistung erbringt, max. 800 € innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren. Erstatungsgrundlage ist der Hilfsmittelkatalohg der GKV. Eine Erstattung erfolgt für die Restkosten einer "besseren" Ausführung des Hilfsmittels sowie Reparatur und Wartung dieses Hilfsmittels. |
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Sind Kosten für Hilfsmittel erstattungsfähig? | ja | |
Sind Kosten für IGeL-Leistungen erstattungsfähig? | ja | |
Zuzahlungen GKV - sonstiges? | ja | |
Auslandskrankenversicherung | Ist ein Auslandskrankenschutz enthalten? | nein |
Wird bei einer Erkrankung im Ausland auch über die vereinbarte Dauer geleistet? | nein | |
Ist der medizin. notwendige Rücktransport aus dem Ausland versichert? | nein | |
Ist die Überführung aus dem Ausland erstattungsfähig? | nein | |
Ist die Bestattung im Ausland erstattungsfähig? | nein | |
weitere Kriterien | Sind Differenzkosten bei Wahl anderes Krankenhaus in ärztl. Einweisung genannt erstattungsfähig? | nein |
Ist eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit vorgesehen? | nein | |
Altersrückstellungen | ja | |
Beitrag | ||
Antrag anfordern | kostenfrei anfordern | |
Tarif | Münchener Verein DAV Premium (172+173+178) |