Deutscher Ring Ambulant PLUS
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Tarif | Deutscher Ring Ambulant PLUS | |
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Beitrag | ||
Heilpraktiker | Heilpraktiker erstattungsfähig? | ja |
Wie hoch sind Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig? (%) | 80% bis 750 € Heilpraktikerleistungen (incl. Arzneimittel) werden nach evtl. Vorleistung der GKV (oder anderer Leistungsträger) zu 80% erstattet. |
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Wie hoch sind Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig? (€) | ja Die Erstattung ist insgesamt (Leistungen im Rahmen GebüH, nach Hufeland, Naturheilkunde durch Ärzte) auf 750 € pro Kalenderjahr begrenzt. |
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Sind alternative Heilmethoden neben Hufeland erstattungsfähig? | ja Erstattungsfähig sind die Kosten für von Heilpraktikern durchgeführte, im Hufeland-Leistungsverzeichnis aufgeführte Therapieformen der Naturheilkunde. Erstattungsfähig sind auch die Kosten für wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden, z. B. Akupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, Neuraltherapie, Eigenbluttherapie, anthroposophische Medizin, Atemtherapie, Chiropraktik, osteopathische Behandlung, Schröpftherapie und physikalische Verfahren (Bewegungstherapie, Massagen, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Thermotherapie). |
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Sind Naturheilverfahren auch durch Ärzte erstattungsfähig? | ja Erstattungsfähig sind die Kosten (incl. Arzneimittel) für: - von Ärzten durchgeführte, im Hufeland-Leistungsverzeichnis aufgeführte Therapieformen der Naturheilkunde - naturheilkundliche Leistungen von Ärzten bis zu den Höchstsätzen der GOÄ - wissenschaftlich nicht anerkannte Heilmethoden, z. B. Akupunktur, Homöopathie, Phytotherapie, Neuraltherapie, Eigenbluttherapie, anthroposophische Medizin, Atemtherapie, Chiropraktik, osteopathische Behandlung, Schröpftherapie und physikalische Verfahren (Bewegungstherapie, Massagen, Elektrotherapie, Hydrotherapie, Thermotherapie) Die Aufwendungen (incl. Heilpraktikerleistungen) werden nach evtl. Vorleistung der GKV zu 80% bis max. 750 € pro Kalenderjahr erstattet. |
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Sind Heilpraktikerleistungen mind. bis Höchstsatz GebüH. erstattungsfähig? | ja Erstattungsfähig sind die Kosten für Heilpraktikerleistungen im Rahmen des geltenden Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker (GebüH). |
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Sehhilfen | Sind Sehhilfen erstattungsfähig? | ja |
Wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen? (%) | 100% bis 375 € Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) werden zu 100% erstattet abzgl. einer evtl. Vorleistung der GKV (oder anderer Leistungsträger). |
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Wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen? (€) | 100% bis 375 € Sehhilfen (Brillen und Kontaktlinsen) werden bis max. 375 € erstattet. |
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Erneuerung des Anspruchs | alle 24 Monate Sehhilfen sind innerhalb von 2 aufeinanderfolgenden Kalenderjahren erstattungsfähig. |
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Sind LASIK-Behandlungen erstattungsfähig? | ja bis 1.000 € Nach Ablauf von drei Kalenderjahren seit Versicherungsbeginn besteht ein Anspruch auf Erstattung der ambulanten Kosten für brechkraftverändernde Augenlaserkorrekturen (LASIK/LASEK) zu 100% bis zu insgesamt 1.000 € für beide Augen abzgl. einer evtl. Vorleistung der GKV (oder anderer Leistungsträger). Ein Anspruch auf diese Leistung besteht nur zweimal während der gesamten Vertragslaufzeit. Hinweis: Bei Inanspruchnahme dieser Leistungen besteht im entsprechenden Kalenderjahr der Operation und in den drei darauf folgenden Kalenderjahren kein Anspruch auf Erstattung von Sehhilfen. |
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Vorsorge | Ist Vorsorge erstattungsfähig? | ja |
Bis zu welchem Betrag sind Vorsorgeuntersuchungen mind. erstattungsfähig? | 100% bis 750 € Die tariflichen Leistungen für sämtliche Vorsorgemaßnahmen werden zu 100% erbracht und vermindern sich um eine evtl. Vorleistung der GKV (oder anderer Leistungsträger). Die Erstattungen (incl. Reiseschutzimpfungen) sind auf insgesamt 750 € innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren begrenzt. |
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Welche Vorsorgeuntersuchungen sind erstattungsfähig? | ja Erstattungsfähig sind die Kosten für gezielte medizinische Vorsorgeuntersuchungen. Hierzu zählen z. B.: – Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche wie z. B. Audiocheck, Schielvorsorge, Kinder-Intervall-Check, erweiterte Kinder- und Jugendvorsorge – Schwangerschaftsvorsorge wie z. B. Triple-Test zur Risikoabschätzung des Down-Syndroms, Vitalitätsuntersuchungen mittels Sonographie. – Krebsfrüherkennungsuntersuchungen wie z. B. Sonographie, Untersuchungen zur Früherkennung von Haut- und Prostatakrebs einschließlich PSA-Test ungeachtet der Erfüllung etwaiger Mindestalteranforderungen. – Allgemeine Vorsorge wie z. B. Hirnleistungscheck, HIV-Test, Schlaganfallvorsorge, Glaukomvorsorge, Osteoporosevorsorge und Ultraschalluntersuchungen der Schilddrüse. |
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Zuzahlung GKV | Zuzahlung GKV | ja |
Sind Kosten für Arznei-/Heilmittel erstattungsfähig? | 100% bis 250 € Erstattet werden zu 100% die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) für Heilmittel einschließlich Verordnungsgebühr sowie für Arznei- und Verbandmittel. Die Erstattungen für die Zuzahlungen (incl. Hilfsmittel, Haushaltshilfen) auf insgesamt 250 € pro Kalenderjahr begrenzt. |
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Sind Kosten für Hilfsmittel erstattungsfähig? | ja Erstattet werden zu 100% die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) für Hilfsmittel. Die Erstattungen für die Zuzahlungen (incl. Heilmittel, Arznei- und Verbandmittel, Haushaltshilfen) sind auf insgesamt 250 € pro Kalenderjahr begrenzt. |
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Sind Kosten für IGeL-Leistungen erstattungsfähig? | nein | |
Zuzahlungen GKV - sonstiges? | ja Erstattet werden zu 100% die gesetzlich vorgeschriebenen Zuzahlungen nach dem Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) für Haushaltshilfen. Die Erstattungen für die Zuzahlungen (incl. Heilmittel, Hilfsmittel, Arznei- und Verbandmittel) sind auf insgesamt 250 € pro Kalenderjahr begrenzt. |
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Auslandskrankenversicherung | Ist ein Auslandskrankenschutz enthalten? | ja Auslandskrankenversicherung für Auslandsreisen bis zu 8 Wochen. |
Wird bei einer Erkrankung im Ausland auch über die vereinbarte Dauer geleistet? | nein | |
Ist der medizin. notwendige Rücktransport aus dem Ausland versichert? | ja Erstattet werden die Kosten eines medizinisch notwendigen Krankenrücktransports. |
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Ist die Überführung aus dem Ausland erstattungsfähig? | ja Erstattet werden bei Tod der versicherten Person die erstattungsfähigen Überführungskosten (max. 11.000 €). |
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Ist die Bestattung im Ausland erstattungsfähig? | ja Erstattet werden bei Tod der versicherten Person die erstattungsfähigen Bestattungskosten (max. 11.000 €). |
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weitere Kriterien | Sind Differenzkosten bei Wahl anderes Krankenhaus in ärztl. Einweisung genannt erstattungsfähig? | nein keine Leistung |
Ist eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit vorgesehen? | nein keine Leistung |
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Altersrückstellungen | ja | |
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Tarif | Deutscher Ring Ambulant PLUS |