Barmenia PRAEVI+
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Tarif | Barmenia PRAEVI+ |
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Erstattung der Vorsorgeuntersuchungen | 100% Vorsorgeuntersuchungen werden ohne pauschale Höchstgrenze erstattet. |
Altersrückstellungen | nein |
Wartezeiten | ohne Gesundheitsfragen |
Antrag anfordern | kostenfrei anfordern |
Barmenia PRAEVI+
Welche Vorsorgeuntersuchungen sind erstattungsfähig?
Erstattungsfähig sind z.B.
- zusätzliche jährliche Gesundheitsuntersuchung
- Ruhe und/oder Belastungs-EKG
- Zusätzliche Kinder-/Jugendlichen- Früherkennungsuntersuchungen
- Augencheck/Hör-Check für Kinder und Jugendliche
- Schielvorsorge für Kinder
- gynäkologische u. urologische Komplett-Vorsorge
- Lungenfunktionsprüfung
- Auflichtmikroskopie der Haut
- Mammographie
- Hirnleistungscheck
- Zusatzuntersuchung im Schwangerschaftsverlauf
- Osteodensitometrie
- Glaukomfrüherkennung
- Entspannungsverfahren
- Beratung zur Zusammenstellung einer Hausapotheke
- Einholung einer zweiten ärztlichen Meinung.
Bis zu welchem Betrag sind Vorsorgeuntersuchungen mind. erstattungsfähig?
Vorsorgeuntersuchungen werden ohne pauschale Höchstgrenze erstattet.
Sonstige ambulante Leistungen
Liste der erstattungsfähigen ambulanten Vorsorgeuntersuchungen
- Zusätzliche jährliche Gesundheitsuntersuchung („Intervall-Check“)
Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus), Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinische orientierende Beratung, Blutentnahme, Laboruntersuchungen (kleines Blutbild, Blutsenkung, Elektrolyte, Elektrophorese, Fettprofil, Leberprofil, Nierenprofil)- Einmal innerhalb zweier Kalenderjahre
- Ergänzung der Gesundheitsuntersuchung um Ruhe- und/oder Belastungs-EKG sowie weitere für Herz-Kreislauf-Erkrankungen relevante Laboruntersuchungen
- Einmal innerhalb eines Kalenderjahres
- Zusätzliche Kinder-/Jugendlichen-Früherkennungsuntersuchungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr („Kinder-Intervall-Check“)
Erhebung der Anamnese, Feststellung der Körpermaße, Untersuchung von Nervensystem, Sinnesorganen, Skelettsystem, Haut, Brust- Bauch- und Geschlechtsorganen) ggf. einschließlich Beratung der Bezugsperson(en)- Einmal innerhalb zweier Kalenderjahre
- Hör-Check für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: Kinderaudiometrie bzw. Tonschwellenaudiometrie
- Zweimal während des Bestehens der Versicherung nach diesem Tarif
- Schielvorsorge für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr: Qualitative/quantitative Untersuchung des binokularen Sehaktes
- Einmal während des Bestehens der Versicherung nach diesem Tarif
- Augencheck für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: Subjektive und objektive Refraktionsbestimmung
- Zweimal während des Bestehens der Versicherung nach diesem Tarif
- Gynäkologische Komplett-Vorsorge einschl. zytologischer Untersuchung zur Krebsdiagnostik und Sonographie (Brustdrüsen, Uterus, Ovarien, Nieren)
- Einmal innerhalb zweier Kalenderjahre
- Urologische Komplettvorsorge für Männer einschl. PSA-Bestimmung und Sonographie (Prostata, Nieren, Hoden)
- Einmal innerhalb zweier Kalenderjahre
- Lungenfunktionsprüfung zur Früherkennung
- Einmal innerhalb zweier Kalenderjahre
- Auflichtmikroskopie der Haut
- Einmal innerhalb zweier Kalenderjahre
- Mammographie zur Früherkennung des Mammakarzinoms
- Einmal innerhalb zweier Kalenderjahre
- Hirnleistungscheck zur Früherkennung von Demenzen
- Einmal innerhalb zweier Kalenderjahre
- Zusatzuntersuchung im Schwangerschaftsverlauf (AFP, Toxoplasmose, Triple-Test zur Risikoabschätzung des Morbus Down) ggf. einschl. einer zusätzlichen sonopraphischen Schwangerschaftsuntersuchung
- Einmal pro Schwangerschaft
- Osteodensitometrie zur Früherkennung der Osteoporose
- Einmal innerhalb eines Zeitraums von 10 Kalenderjahren
- Glaukomfrüherkennung
- Einmal innerhalb zweier Kalenderjahre
- Entspannungsverfahren als ärztliche Präventionsleistung (Autogenes Training, Yoga und ähnliche Verfahren)
- Maximal 6 Sitzungen innerhalb zweier Kalenderjahre
- Beratung zur Zusammenstellung einer Hausapotheke
- Einmal während des Bestehens der Versicherung nach diesem Tarif
- Einholung einer zweiten ärztlichen Meinung auf der Basis vorhandener Befunde bei lebensverändernden Diagnosen ggf. einschl. konsiliarischer Erörterung
- Einmal pro Krankheitsfall