Barmenia PRAEVI+

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Tarif Barmenia PRAEVI+
Beitrag 8,90
Erstattung der Vorsorgeuntersuchungen 100%
Vorsorgeuntersuchungen werden ohne pauschale Höchstgrenze erstattet.
Altersrückstellungen nein
Wartezeiten ohne Gesundheitsfragen
Antrag anfordern kostenfrei anfordern

Barmenia PRAEVI+

Welche Vorsorgeuntersuchungen sind erstattungsfähig?

Erstattungsfähig sind z.B.

  • zusätzliche jährliche Gesundheitsuntersuchung
  • Ruhe und/oder Belastungs-EKG
  • Zusätzliche Kinder-/Jugendlichen- Früherkennungsuntersuchungen
  • Augencheck/Hör-Check für Kinder und Jugendliche
  • Schielvorsorge für Kinder
  • gynäkologische u. urologische Komplett-Vorsorge
  • Lungenfunktionsprüfung
  • Auflichtmikroskopie der Haut
  • Mammographie
  • Hirnleistungscheck
  • Zusatzuntersuchung im Schwangerschaftsverlauf
  • Osteodensitometrie
  • Glaukomfrüherkennung
  • Entspannungsverfahren
  • Beratung zur Zusammenstellung einer Hausapotheke
  • Einholung einer zweiten ärztlichen Meinung.

Bis zu welchem Betrag sind Vorsorgeuntersuchungen mind. erstattungsfähig?

Vorsorgeuntersuchungen werden ohne pauschale Höchstgrenze erstattet.

Sonstige ambulante Leistungen

Liste der erstattungsfähigen ambulanten Vorsorgeuntersuchungen

  • Zusätzliche jährliche Gesundheitsuntersuchung („Intervall-Check“)
    Untersuchung zur Erhebung des vollständigen Status (Ganzkörperstatus), Erörterung des individuellen Risikoprofils und verhaltensmedizinische orientierende Beratung, Blutentnahme, Laboruntersuchungen (kleines Blutbild, Blutsenkung, Elektrolyte, Elektrophorese, Fettprofil, Leberprofil, Nierenprofil)
    • Einmal innerhalb zweier Kalenderjahre
  • Ergänzung der Gesundheitsuntersuchung um Ruhe- und/oder Belastungs-EKG sowie weitere für Herz-Kreislauf-Erkrankungen relevante Laboruntersuchungen
    • Einmal innerhalb eines Kalenderjahres
  • Zusätzliche Kinder-/Jugendlichen-Früherkennungsuntersuchungen bis zum vollendeten 18. Lebensjahr („Kinder-Intervall-Check“)
    Erhebung der Anamnese, Feststellung der Körpermaße, Untersuchung von Nervensystem, Sinnesorganen, Skelettsystem, Haut, Brust- Bauch- und Geschlechtsorganen) ggf. einschließlich Beratung der Bezugsperson(en)
    • Einmal innerhalb zweier Kalenderjahre
  • Hör-Check für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: Kinderaudiometrie bzw. Tonschwellenaudiometrie
    • Zweimal während des Bestehens der Versicherung nach diesem Tarif
  • Schielvorsorge für Kinder bis zum vollendeten 6. Lebensjahr: Qualitative/quantitative Untersuchung des binokularen Sehaktes
    • Einmal während des Bestehens der Versicherung nach diesem Tarif
  • Augencheck für Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr: Subjektive und objektive Refraktionsbestimmung
    • Zweimal während des Bestehens der Versicherung nach diesem Tarif
  • Gynäkologische Komplett-Vorsorge einschl. zytologischer Untersuchung zur Krebsdiagnostik und Sonographie (Brustdrüsen, Uterus, Ovarien, Nieren)
    • Einmal innerhalb zweier Kalenderjahre
  • Urologische Komplettvorsorge für Männer einschl. PSA-Bestimmung und Sonographie (Prostata, Nieren, Hoden)
    • Einmal innerhalb zweier Kalenderjahre
  • Lungenfunktionsprüfung zur Früherkennung
    • Einmal innerhalb zweier Kalenderjahre
  • Auflichtmikroskopie der Haut
    • Einmal innerhalb zweier Kalenderjahre
  • Mammographie zur Früherkennung des Mammakarzinoms
    • Einmal innerhalb zweier Kalenderjahre
  • Hirnleistungscheck zur Früherkennung von Demenzen
    • Einmal innerhalb zweier Kalenderjahre
  • Zusatzuntersuchung im Schwangerschaftsverlauf (AFP, Toxoplasmose, Triple-Test zur Risikoabschätzung des Morbus Down) ggf. einschl. einer zusätzlichen sonopraphischen Schwangerschaftsuntersuchung
    • Einmal pro Schwangerschaft
  • Osteodensitometrie zur Früherkennung der Osteoporose
    • Einmal innerhalb eines Zeitraums von 10 Kalenderjahren
  • Glaukomfrüherkennung
    • Einmal innerhalb zweier Kalenderjahre
  • Entspannungsverfahren als ärztliche Präventionsleistung (Autogenes Training, Yoga und ähnliche Verfahren)
    • Maximal 6 Sitzungen innerhalb zweier Kalenderjahre
  • Beratung zur Zusammenstellung einer Hausapotheke
    • Einmal während des Bestehens der Versicherung nach diesem Tarif
  • Einholung einer zweiten ärztlichen Meinung auf der Basis vorhandener Befunde bei lebensverändernden Diagnosen ggf. einschl. konsiliarischer Erörterung
    • Einmal pro Krankheitsfall