Barmenia B-Smart AN+

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Heilpraktiker Heilpraktiker erstattungsfähig? ja
Behandlung durch Heilpraktiker ist zu 80%, max. 1.000,- € pro Kalenderjahr erstattungsfähig
Wie hoch sind Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig? (%) 100%
max. 1.150 €
Heilpraktikerleistungen werden zu 80% erstattet.
Wie hoch sind Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig? (€) 100%
max. 1.150 €
Heilpraktikerleistungen werden, soweit sie die Vorleistung der GKV oder der Heilfürsorge einschließlich Beihilfe übersteigen, bis insgesamt (incl. Naturheilverfahren durch Ärzte) 1.000 € pro Kalenderjahr erstattet.
Sind alternative Heilmethoden neben Hufeland erstattungsfähig? ja
Erstattungsfähig sind Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker und im Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen Stand 2009 aufgeführt sind und die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel.
Sind Naturheilverfahren auch durch Ärzte erstattungsfähig? ja
Versichert sind Aufwendungen für die nicht unter die Leistungspflicht der GKV oder der Heilfürsorge einschließlich Beihilfe fallenden naturheilkundlichen Untersuchungs- und Behandlungsmethoden, die im Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen Stand 2009 und im gültigen Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker aufgeführt sind und die in diesem Zusammenhang verordneten Arznei-, Heil- und Verbandmittel.
Die Aufwendungen werden, soweit sie die Vorleistung der GKV oder der Heilfürsorge einschließlich Beihilfe übersteigen, bis insgesamt (incl. Heilpraktikerleistungen) 1.000 € pro Kalenderjahr erstattet.
Sind Heilpraktikerleistungen mind. bis Höchstsatz GebüH. erstattungsfähig? ja
Heilpraktikerleistungen sind bis zum Höchstsatz des gültigen Gebührverzeichnisses für Heilpraktiker erstattungsfähig.
Sehhilfen Sind Sehhilfen erstattungsfähig? ja
Wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen? (%) 100%
bis 600 €
B-Smart: Brillen oder Kontaktlinsen werden zu 100% erstattet.
AN+: Sehhilfen (Brillen einschließlich Gläser, Kontaktlinsen) werden zu 100% erstattet.
Hinweis: Für Brillen-/Kontaktlinsenträger wird ein Zuschlag in Höhe von 2,50 € mtl. erhoben.
Wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen? (€) 100%
bis 600 €
B-Smart: Brillen oder Kontaktlinsen werden bis zu einem Gesamtbetrag von 300 € erstattet.
AN+: Sehhilfen werden bis 300 € erstattet.
Erneuerung des Anspruchs alle 24 Monate
Erneuter Anspruch für die Erstattung von Sehhilfen alle 24 Monate.
Sind LASIK-Behandlungen erstattungsfähig? ja
B-Smart: Erstattungsfähig zu 100% sind Operationen zur Behebung der Fehlsichtigkeit (z. B. LASIK) einschließlich Vor- und Nachuntersuchungen innerhalb der GOÄ - bis zu einem Gesamtbetrag von 1.000 € für beide Augen. Die Kosten werden einmalig, frühestens nach Ablauf von zwei Jahren seit Beginn dieses Tarifs ersetzt.
AN+: Laserbehandlung ist nicht erstattungsfähig.
Vorsorge Ist Vorsorge erstattungsfähig? nein
Bis zu welchem Betrag sind Vorsorgeuntersuchungen mind. erstattungsfähig? nein
Welche Vorsorgeuntersuchungen sind erstattungsfähig? nein
Zuzahlung GKV Zuzahlung GKV ja
Sind Kosten für Arznei-/Heilmittel erstattungsfähig? ja
Die Zuzahlungen für Arznei-/Heilmittel sind erstattungsfähig.
Sind Kosten für Hilfsmittel erstattungsfähig? ja
Die Zuzahlungen für Hilfsmittel sind erstattungsfähig.
Sind Kosten für IGeL-Leistungen erstattungsfähig? nein
Zuzahlungen GKV - sonstiges? ja
Erstattungsfähig zu 100% sind auch gesetzliche Zuzahlungen (nach SGB V) für:
- medizinische Rehabilitation (§ 40 Abs. 5 und 6)
- medizinische Rehabilitation für Mütter und Väter (§ 41 Abs. 3)
- Fahrkosten (§ 60 Abs. 2
Auslandskranken­versicherung Ist ein Auslandskrankenschutz enthalten? ja
Zusammen mit den Leistungen für Hörgeräte werden insgesamt bis zu 600 € pro Kalenderjahr erstattet.
Wird bei einer Erkrankung im Ausland auch über die vereinbarte Dauer geleistet? ja
B-Smart: Ja. Wenn die versicherte Person aus medizinischen Gründen nicht innerhalb der 8 Wochen die Rückreise antreten kann, verlängert sich der Versicherungsschutz so lange, bis sie ohne Gefährdung ihrer Gesundheit
zurückreisen kann (spätestens mit Ende des Versicherungsverhältnisses).
AN+: Versicherungsschutz besteht bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
Ist der medizin. notwendige Rücktransport aus dem Ausland versichert? ja
B-Smart: Ersetzt werden 100% der Kosten für:
- einen medizinisch sinnvollen und vertretbaren Rücktransport aus dem Ausland (incl. der Kosten für das ggf. erforderliche medizinisch geschulte Begleitpersonal)
- einen Rettungsflug (Krankentransporte mit einem speziell dafür ausgerüsteten und zugelassenen Ambulanzflugzeug), sofern er nach ärztlicher Bescheinigung die einzige Möglichkeit ist, das Leben der versicherten Person
zu retten und von einem nach der Richtlinie für die Durchführung von Ambulanzflügen anerkannten Flugrettungsunternehmen durchgeführt wird.
Zusätzlich wird eine Pauschale von 500 EUR gezahlt zum Ausgleich weiterer Kosten.
AN+: Die Mehrkosten für einen medizinisch notwendigen Rücktransport werden, soweit sie die Vorleistung der GKV oder der Heilfürsorge einschließlich Beihilfe übersteigen, zu 100% ersetzt - Rettungsflüge ohne Begrenzung,
sonstige Krankentransporte max. bis zu den fünffachen Kosten eines Fluges 1. Klasse im Linienverkehr für eine Person.
Ist die Überführung aus dem Ausland erstattungsfähig? ja
B-Smart: Überführungskosten werden zu 100% bis 10.000 € erstattet.
AN+: Überführungskosten werden bis zu einem Höchstbetrag ersetzt, der den fünffachen Kosten eines Fluges 1. Klasse im Linienverkehr für eine Person entspricht.
Ist die Bestattung im Ausland erstattungsfähig? ja
Bestattungskosten am Sterbeort im Ausland werden bis zu einem Höchstbetrag ersetzt, der den fünffachen Kosten eines Fluges 1. Klasse im Linienverkehr für eine Person entspricht.
weitere Kriterien Sind Differenzkosten bei Wahl anderes Krankenhaus in ärztl. Einweisung genannt erstattungsfähig? ja
Die Differenzkosten bei Wahl eines anderen als in der ärztlichen Einweisung genannten Krankenhauses sind erstattungsfähig.
Leistet die GKV nicht, entfällt auch die Leistung nach diesem Tarif.
Ist eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit vorgesehen? nein
Altersrückstellungen ja/nein
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