ARAG V100

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Tarif ARAG V100
Beitrag
Erstattung der Vorsorgeuntersuchungen 100%
max. 1.000 € innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren
Altersrückstellungen nein
Wartezeiten ohne Gesundheitsfragen
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ARAG V100

Welche Vorsorgeuntersuchungen sind erstattungsfähig?

Erstattungsfähig sind 100 % der Restkosten (d.h. die auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten) für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten gemäß tariflichem Verzeichnis. Das Verzeichnis umfasst dabei die folgenden Bereiche:

  • Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
  • Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft
  • Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen
  • Krebsvorsorgeuntersuchungen

Bis zu welchem Betrag sind Vorsorgeuntersuchungen mind. erstattungsfähig?

Für Vorsorgeuntersuchungen werden insgesamt bis zu 1.000 € innerhalb von 2 aufeinander folgenden Kalenderjahren erstattet.

Sonstige ambulante Leistungen

Erstattungsfähig sind 100% der Restkosten für- Impfungen gemäß der STIKO-Empfehlung (Impfempfehlung der ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut)

  • Impfungen gegen Tollwut
  • Impfungen gegen Hepatitis A und B
  • Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
  • Impfungen aufgrund von Auslandsreisen
    Für Schutzimpfungen einschließlich Impfstoff werden insgesamt bis zu 200 € innerhalb von 2 aufeinander folgenden Kalenderjahren erstattet.