ARAG V100
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Tarif | ARAG V100 |
Beitrag | |
Erstattung der Vorsorgeuntersuchungen | 100% max. 1.000 € innerhalb von zwei aufeinanderfolgenden Versicherungsjahren |
Altersrückstellungen | nein |
Wartezeiten | ohne Gesundheitsfragen |
Antrag anfordern | kostenfrei anfordern |
ARAG V100
Welche Vorsorgeuntersuchungen sind erstattungsfähig?
Erstattungsfähig sind 100 % der Restkosten (d.h. die auch nach Vorleistung der GKV verbleibenden Kosten) für Vorsorgeuntersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten gemäß tariflichem Verzeichnis. Das Verzeichnis umfasst dabei die folgenden Bereiche:
- Vorsorgeuntersuchungen für Kinder und Jugendliche
- Vorsorgeuntersuchungen während der Schwangerschaft
- Allgemeine Vorsorgeuntersuchungen
- Krebsvorsorgeuntersuchungen
Bis zu welchem Betrag sind Vorsorgeuntersuchungen mind. erstattungsfähig?
Für Vorsorgeuntersuchungen werden insgesamt bis zu 1.000 € innerhalb von 2 aufeinander folgenden Kalenderjahren erstattet.
Sonstige ambulante Leistungen
Erstattungsfähig sind 100% der Restkosten für- Impfungen gemäß der STIKO-Empfehlung (Impfempfehlung der ständige Impfkommission am Robert-Koch-Institut)
- Impfungen gegen Tollwut
- Impfungen gegen Hepatitis A und B
- Impfungen gegen Frühsommer-Meningoenzephalitis (FSME)
- Impfungen aufgrund von Auslandsreisen
Für Schutzimpfungen einschließlich Impfstoff werden insgesamt bis zu 200 € innerhalb von 2 aufeinander folgenden Kalenderjahren erstattet.