ARAG 483
Beitragsrechner | ||
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Tarif | ARAG 483 | |
Antrag anfordern | kostenfrei anfordern | |
Beitrag | ||
Heilpraktiker | Heilpraktiker erstattungsfähig? | ja |
Wie hoch sind Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig? (%) | 90% bis 2.500 € Heilpraktikerleistungen sind zu 90% erstattungsfähig. |
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Wie hoch sind Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig? (€) | ja Heilpraktikerleistungen (und ärztliche Naturheilverfahren) werden insgesamt bis 1.125 € p. a. erstattet (90% bis zu einem Höchstrechnungsbetrag von insgesamt 2.500 EUR innerhalb von jeweils zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren). |
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Sind alternative Heilmethoden neben Hufeland erstattungsfähig? | nein Keine Leistung vorhanden. Hinweis: Erstattungsfähig sind nur Naturheilverhahren, die im GebüH aufgelistet sind. |
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Sind Naturheilverfahren auch durch Ärzte erstattungsfähig? | ja Erstattet werden Aufwendungen für durch Ärzte mit naturheilkundlicher Zusatzbezeichnung durchgeführte Naturheilverfahren nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) einschließlich der im Rahmen dieser Behandlungen verordneten naturheilkundlichen Arznei-, Heil- und Verbandmittel und in Auftrag gegebenen Laboruntersuchungen - zu 90% bis insgesamt (incl. Heilpraktikerleistungen) 1.125 € p. a. |
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Sind Heilpraktikerleistungen mind. bis Höchstsatz GebüH. erstattungsfähig? | ja Heilpraktikerleistungen sind im Rahmen des GebüH. erstattungsfähig. |
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Sehhilfen | Sind Sehhilfen erstattungsfähig? | ja |
Wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen? (%) | 100% bis 330 € Erstattung von 100% der auch nach Vorleistung der GKV erstattungsfähigen Restkosten für Sehhilfen (Brillen einschließlich Gläser, Kontaktlinsen) |
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Wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen? (€) | 100% bis 330 € Hinweis: Sehhilfen (Brillen einschließlich Gläser, Kontaktlinsen) sind bis zu 330 € für Personen ab Alter 21 erstattungsfähig (165 € pro Kalenderjahr bei Kindern und Jugendlichen bis Alter 20). |
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Erneuerung des Anspruchs | alle 36 Monate Ein erneuter Anspruch entsteht dann frühestens nach Ablauf von 36 Monaten oder bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien. |
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Sind LASIK-Behandlungen erstattungsfähig? | ja bis 1.000 € Brechkraftverändernde Augenoperation (z.B. mittels Laser-OP): Erstattet werden einmalig pro Vertragslaufzeit insgesamt 1.000 € nach frühestens 36 Monaten Versicherungsdauer. |
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Vorsorge | Ist Vorsorge erstattungsfähig? | nein keine Leistungen |
Bis zu welchem Betrag sind Vorsorgeuntersuchungen mind. erstattungsfähig? | nein keine Leistungen |
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Welche Vorsorgeuntersuchungen sind erstattungsfähig? | nein keine Leistungen |
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Zuzahlung GKV | Zuzahlung GKV | ja |
Sind Kosten für Arznei-/Heilmittel erstattungsfähig? | ja Zuzahlungen für Arznei-, Verbandmittel- und Heilmittel sind erstattungsfähig (Vorlage Kopie ärztl. Verordnung mit Zuzahlungsbeleg erforderlich). |
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Sind Kosten für Hilfsmittel erstattungsfähig? | ja Zuzahlungen für Hilfsmittel (außer Sehhilfen) sind erstattungsfähig (Vorlage Kopie ärztl. Verordnung mit Zuzahlungsbeleg erforderlich). |
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Sind Kosten für IGeL-Leistungen erstattungsfähig? | nein keine Leistungen |
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Zuzahlungen GKV - sonstiges? | nein keine Leistungen |
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Auslandskrankenversicherung | Ist ein Auslandskrankenschutz enthalten? | ja Auslandskrankenversicherung für Auslandsreisen bis zu 56 Tagen. |
Wird bei einer Erkrankung im Ausland auch über die vereinbarte Dauer geleistet? | ja Versicherungsschutz besteht bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit. |
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Ist der medizin. notwendige Rücktransport aus dem Ausland versichert? | ja Versicherungsschutz besteht bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit. |
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Ist die Überführung aus dem Ausland erstattungsfähig? | ja Überführung aus dem Ausland ist bis max. 10.000,- € erstattungsfähig. |
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Ist die Bestattung im Ausland erstattungsfähig? | ja Bestattung im Ausland bis max. 10.000 € erstattungsfähig. |
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weitere Kriterien | Sind Differenzkosten bei Wahl anderes Krankenhaus in ärztl. Einweisung genannt erstattungsfähig? | ja Die Leistung ist vorhanden. |
Ist eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit vorgesehen? | ja Bei Leistungsfreiheit wird eine Pauschalerstattung für Gesundheitsleistungen in Höhe von 50 € (25 € bis Alter 20) pro Versicherungsjahr gezahlt. |
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Altersrückstellungen | ja | |
Beitrag | ||
Antrag anfordern | kostenfrei anfordern | |
Tarif | ARAG 483 |