ARAG 483

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Heilpraktiker Heilpraktiker erstattungsfähig? ja
Wie hoch sind Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig? (%) 90%
bis 2.500 €
Heilpraktikerleistungen sind zu 90% erstattungsfähig.
Wie hoch sind Heilpraktikerleistungen erstattungsfähig? (€) ja
Heilpraktikerleistungen (und ärztliche Naturheilverfahren) werden insgesamt bis 1.125 € p. a. erstattet (90% bis zu einem Höchstrechnungsbetrag von insgesamt 2.500 EUR innerhalb von jeweils zwei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren).
Sind alternative Heilmethoden neben Hufeland erstattungsfähig? nein
Keine Leistung vorhanden.
Hinweis: Erstattungsfähig sind nur Naturheilverhahren, die im GebüH aufgelistet sind.
Sind Naturheilverfahren auch durch Ärzte erstattungsfähig? ja
Erstattet werden Aufwendungen für durch Ärzte mit naturheilkundlicher Zusatzbezeichnung durchgeführte Naturheilverfahren nach dem Hufeland-Leistungsverzeichnis der Besonderen Therapierichtungen bis zu den jeweiligen Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) einschließlich der im Rahmen dieser Behandlungen verordneten naturheilkundlichen Arznei-, Heil- und Verbandmittel und in Auftrag gegebenen Laboruntersuchungen - zu 90% bis insgesamt (incl. Heilpraktikerleistungen) 1.125 € p. a.
Sind Heilpraktikerleistungen mind. bis Höchstsatz GebüH. erstattungsfähig? ja
Heilpraktikerleistungen sind im Rahmen des GebüH. erstattungsfähig.
Sehhilfen Sind Sehhilfen erstattungsfähig? ja
Wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen? (%) 100%
bis 330 €
Erstattung von 100% der auch nach Vorleistung der GKV erstattungsfähigen Restkosten für Sehhilfen (Brillen einschließlich Gläser, Kontaktlinsen)
Wie hoch ist die Erstattung für Sehhilfen? (€) 100%
bis 330 €
Hinweis: Sehhilfen (Brillen einschließlich Gläser, Kontaktlinsen) sind bis zu 330 € für Personen ab Alter 21 erstattungsfähig (165 € pro Kalenderjahr bei Kindern und Jugendlichen bis Alter 20).
Erneuerung des Anspruchs alle 36 Monate
Ein erneuter Anspruch entsteht dann frühestens nach Ablauf von 36 Monaten oder bei einer Änderung der Sehfähigkeit um mindestens 0,5 Dioptrien.
Sind LASIK-Behandlungen erstattungsfähig? ja
bis 1.000 €
Brechkraftverändernde Augenoperation (z.B. mittels Laser-OP): Erstattet werden einmalig pro Vertragslaufzeit insgesamt 1.000 € nach frühestens 36 Monaten Versicherungsdauer.
Vorsorge Ist Vorsorge erstattungsfähig? nein
keine Leistungen
Bis zu welchem Betrag sind Vorsorgeuntersuchungen mind. erstattungsfähig? nein
keine Leistungen
Welche Vorsorgeuntersuchungen sind erstattungsfähig? nein
keine Leistungen
Zuzahlung GKV Zuzahlung GKV ja
Sind Kosten für Arznei-/Heilmittel erstattungsfähig? ja
Zuzahlungen für Arznei-, Verbandmittel- und Heilmittel sind erstattungsfähig (Vorlage Kopie ärztl. Verordnung mit Zuzahlungsbeleg erforderlich).
Sind Kosten für Hilfsmittel erstattungsfähig? ja
Zuzahlungen für Hilfsmittel (außer Sehhilfen) sind erstattungsfähig (Vorlage Kopie ärztl. Verordnung mit Zuzahlungsbeleg erforderlich).
Sind Kosten für IGeL-Leistungen erstattungsfähig? nein
keine Leistungen
Zuzahlungen GKV - sonstiges? nein
keine Leistungen
Auslandskranken­versicherung Ist ein Auslandskrankenschutz enthalten? ja
Auslandskrankenversicherung für Auslandsreisen bis zu 56 Tagen.
Wird bei einer Erkrankung im Ausland auch über die vereinbarte Dauer geleistet? ja
Versicherungsschutz besteht bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
Ist der medizin. notwendige Rücktransport aus dem Ausland versichert? ja
Versicherungsschutz besteht bis zur Wiederherstellung der Transportfähigkeit.
Ist die Überführung aus dem Ausland erstattungsfähig? ja
Überführung aus dem Ausland ist bis max. 10.000,- € erstattungsfähig.
Ist die Bestattung im Ausland erstattungsfähig? ja
Bestattung im Ausland bis max. 10.000 € erstattungsfähig.
weitere Kriterien Sind Differenzkosten bei Wahl anderes Krankenhaus in ärztl. Einweisung genannt erstattungsfähig? ja
Die Leistung ist vorhanden.
Ist eine Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit vorgesehen? ja
Bei Leistungsfreiheit wird eine Pauschalerstattung für Gesundheitsleistungen in Höhe von 50 € (25 € bis Alter 20) pro Versicherungsjahr gezahlt.
Altersrückstellungen ja
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